§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ABI – Akademie für Berufe und Integration GmbH (nachfolgend „ABI") und den Teilnehmern an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob diese Maßnahme durch Dritte (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) gefördert wird oder als Selbstzahlermaßnahme durchgeführt wird.
§ 2 Vertragsschluss
Mit der Anmeldung (schriftlich, telefonisch oder online) gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Bildungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande durch die Annahmeerklärung der ABI oder durch ausdrückliche Bestätigung der Maßnahme (z. B. Maßnahmebeginn). Bei der Buchung über einen Bildungsgutschein kommt der Vertrag erst mit Vorlage der gültigen Bildungsgutschein durch den zuständigen Kostenträger zustande.
§ 3 Leistungen der ABI
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmebeschreibung sowie dem zugrundeliegenden Bildungsplan. ABI erbringt ihre Leistungen durch qualifiziertes Lehrpersonal nach dem aktuellen Stand der Technik und Pädagogik. Folgende Leistungen gehören zum Standardumfang:
- Theoretischer und praktischer Unterricht gemäß Lehrplan
- Bereitstellung der erforderlichen Lernmaterialien und Arbeitsmittel
- Betreuung durch qualifizierte Ausbilder
- Prüfungen und Zertifikaterstellung bei erfolgreicher Teilnahme
§ 4 Pflichten des Teilnehmers
- Regelmäßige und pünktliche Teilnahme an den Unterrichtsveranstaltungen
- Einhaltung der Hausordnung und der Sicherheitsvorschriften, insbesondere im schweißtechnischen Bereich
- Mitteilung von Fehlzeiten unter Angabe der Gründe (insbesondere bei Krankheit durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung)
- Sorgfältiger Umgang mit überlassenen Lehrmitteln, Maschinen und Werkzeugen
§ 5 Gebühren und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Lehrgangsgebühren ergibt sich aus der jeweiligen Maßnahmeausschreibung. Bei Förderung durch Dritte (z. B. Agentur für Arbeit) erfolgt die Abrechnung direkt mit dem Kostenträger. Bei Selbstzahlermaßnahmen ist die Gebühr vor Maßnahmebeginn fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
§ 6 Rücktritt und Kündigung
Eine Kündigung des Bildungsvertrages ist unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats möglich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei geförderten Maßnahmen gelten die Bestimmungen des jeweiligen Kostenträgers. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. dauerhafte gesundheitliche Nichteignung).
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis vier Wochen vor Maßnahmebeginn werden 10 % der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt werden 50 % der Gebühr berechnet.
§ 7 Absage von Maßnahmen
ABI behält sich vor, Maßnahmen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigem Grund abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, ABI hat den Grund für die Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
§ 8 Gewährleistung
ABI gewährleistet eine sachgerechte Durchführung der Bildungsmaßnahme entsprechend dem vereinbarten Lehrplan. Bei Mängeln ist ABI zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Ein Recht auf Minderung oder Rücktritt besteht erst, wenn die Nachbesserung fehlschlägt oder unmöglich ist.
§ 9 Haftung
ABI haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ABI nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
§ 10 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung, die unterwww.abi-wesel.de/datenschutzabrufbar ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Wesel, soweit der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.